| 1.
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Aufbau des betrieblichen Arbeitsschutzsystems.
Dazu zählen insbesondere:
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Übertragung der
Unternehmerpflichten auf die Führungskräfte (Einrichtungsleiter, Abteilungsleiter,
Bauleiter, Meister, Vorarbeiter)
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Organisation der Ersten
Hilfe (Ersthelfer, Verbandbücher etc.)
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Bestellung der
Sicherheitsbeauftragten
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Vorbereitung und
Durchführung von ASA-Sitzungen
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| 2.
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Überprüfung von Unternehmen, Betriebsanlagen und technischen
Arbeitsmitteln
sowohl vor der Inbetriebnahme als auch im laufenden Betrieb, in
Hinblick auf die Erfordernisse des sicherheitstechnisch unbedenklichen
Einsatzes.
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| 3.
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Mithilfe bei der Umsetzung der Forderungen des Arbeitsschutzes und
der Unfallverhütung.
Das bezieht sich insbesondere auf die
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Erstellung von Belastungs-
und Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten
und Anleitung der Führungskräfte (Abteilungsleiter,
Bauleiter, Meister, Poliere etc.) vor Ort
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Aufzeigen von Mängeln
verbunden mit Hinweisen zur Mängelbeseitigung in fachlich kompetenten
Sicherheitsbegehungsberichten
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Unterstützung bei der
Beseitigung der Mängel durch fachgerechte Beratung der verantwortlichen
Mitarbeiter, u. a. durch zahlreiche Arbeitshilfen (Checklisten, Infos
usw.)
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| 4.
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Erfassung und Auswertung von Arbeitsunfällen.
Vorschläge zur künftigen Vermeidung derartiger Unfälle und Führung
einer Unfallstatistik.
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| 5.
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Unterstützung des Unternehmers bei der Umsetzung seiner
Unterweisungspflicht.
Durchführung der Schulungen von Führungskräften sowie Erst- und
Folgeunterweisungen.
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| 6.
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Erarbeitung von Betriebsanweisungen
(z.B. Brandschutzordnung, Alarm- und Notfallpläne, u. ä.).
Erstellen und Führen des Gefahrstoffkatasters sowie Erstellung der
notwendigen Betriebsanweisungen für die einzelnen Gefahrstoffe.
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| 7.
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Information über Aktualisierungen und eventuelle Änderungen der
gesetzlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit einschl. EG-Recht
entsprechend den Erfordernissen des Auftraggebers.
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