Arbeitssicherheit
 

 
Unsere Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist darauf gerichtet, Unternehmen in sicherheitstechnischer Hinsicht zu beraten und gemeinsam mit dem Unternehmer für sachgerechte Lösungen zu sorgen.

Im Einzelnen umfasst diese Tätigkeit die nachstehend beschriebenen Aufgabenbereiche:
 

1. Aufbau des betrieblichen Arbeitsschutzsystems.
Dazu zählen insbesondere:
  
  Übertragung der Unternehmerpflichten auf die Führungskräfte (Einrichtungsleiter, Abteilungsleiter, Bauleiter, Meister, Vorarbeiter)
 
  Organisation der Ersten Hilfe (Ersthelfer, Verbandbücher etc.)
 
  Bestellung der Sicherheitsbeauftragten
 
  Vorbereitung und Durchführung von ASA-Sitzungen
 
2. Überprüfung von Unternehmen, Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln
sowohl vor der Inbetriebnahme als auch im laufenden Betrieb, in Hinblick auf die Erfordernisse des sicherheitstechnisch unbedenklichen Einsatzes.
 
3. Mithilfe bei der Umsetzung der Forderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Das bezieht sich insbesondere auf die
 
  Erstellung von Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten und Anleitung der Führungskräfte (Abteilungsleiter, Bauleiter, Meister, Poliere etc.) vor Ort
 
  Aufzeigen von Mängeln verbunden mit Hinweisen zur Mängelbeseitigung in fachlich kompetenten Sicherheitsbegehungsberichten
 
  Unterstützung bei der Beseitigung der Mängel durch fachgerechte Beratung der verantwortlichen Mitarbeiter, u. a. durch zahlreiche Arbeitshilfen (Checklisten, Infos usw.)
 
4. Erfassung und Auswertung von Arbeitsunfällen.
Vorschläge zur künftigen Vermeidung derartiger Unfälle und Führung einer Unfallstatistik.
 
5. Unterstützung des Unternehmers bei der Umsetzung seiner Unterweisungspflicht.
Durchführung der Schulungen von Führungskräften sowie Erst- und Folgeunterweisungen.
 
6. Erarbeitung von Betriebsanweisungen
(z.B. Brandschutzordnung, Alarm- und Notfallpläne, u. ä.).
Erstellen und Führen des Gefahrstoffkatasters sowie Erstellung der notwendigen Betriebsanweisungen für die einzelnen Gefahrstoffe.
 
7. Information über Aktualisierungen und eventuelle Änderungen der gesetzlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit einschl. EG-Recht entsprechend den Erfordernissen des Auftraggebers.