Als Sicherheits- und Gesundheitschutz-Koordinator


übernehmen wir auf der Grundlage der Baustellenverordnung insbesondere nachstehende Aufgaben

 

 

Koordinierung der Sicherheitsbelange zwischen allen am Bau Beteiligten auf der Grundlage des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes "Allgemeine Grundsätze von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz"
 
Ausarbeiten und Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes für die einzelnen Gewerke sowie die Einarbeitung in den Bauzeitenplan
 
Erstellung einer Baustellenordnung und Kontrolle ihrer Einhaltung
 
Einflussnahme auf eine ordnungsgemäße Baustelleneinrichtung
 
Beratung bei der Planung von Sicherheitseinrichtungen für spätere Instandhaltungsarbeiten
 
Erstellung der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerkes für eine sichere Durchführung von späteren Instandhaltungsarbeiten
 
Mitwirken bei der Vergabe von Bauleistungen, insbesondere Prüfen von Angeboten im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz
  
Mitwirken bei der Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten, Vermeidung der Gefährdung Dritter
 
Vorbesprechung mit allen Auftragnehmern und ihren Nachauftragnehmern vor Beginn ihrer Tätigkeit zur Klärung sicherheitsrelevanter Belange
  
Festlegung von Meldepflichten an den SiGe-Koordinator
 
Organisation und Durchführung von Sicherheitsbesprechungen, Bildung eines Sicherheitskreises und Organisation dessen Arbeit
 
Durchführung von Sicherheitsbegehungen einschließlich der Erstellung von Sicherheitsbegehungsberichten