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Koordinierung der
Sicherheitsbelange zwischen allen am Bau Beteiligten auf der Grundlage
des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes "Allgemeine Grundsätze von Sicherheit
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz"
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Ausarbeiten und Anpassen des
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes für die einzelnen Gewerke sowie
die Einarbeitung in den Bauzeitenplan
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Erstellung einer
Baustellenordnung und Kontrolle ihrer Einhaltung
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Einflussnahme auf eine
ordnungsgemäße Baustelleneinrichtung
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Beratung bei der Planung von
Sicherheitseinrichtungen für spätere Instandhaltungsarbeiten
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Erstellung der Unterlage mit
den Merkmalen des Bauwerkes für eine sichere Durchführung von späteren
Instandhaltungsarbeiten
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Mitwirken bei der Vergabe
von Bauleistungen, insbesondere Prüfen von Angeboten im Zusammenhang mit
Sicherheit und Gesundheitsschutz
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Mitwirken bei der
Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten,
Vermeidung der Gefährdung Dritter
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Vorbesprechung mit allen
Auftragnehmern und ihren Nachauftragnehmern vor Beginn ihrer Tätigkeit
zur Klärung sicherheitsrelevanter Belange
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Festlegung von
Meldepflichten an den SiGe-Koordinator
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Organisation und
Durchführung von Sicherheitsbesprechungen, Bildung eines
Sicherheitskreises und Organisation dessen Arbeit
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Durchführung von
Sicherheitsbegehungen einschließlich der Erstellung von
Sicherheitsbegehungsberichten
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